Impressum/AGB → AGB → Versicherungsbedingungen (Auszug)
- Die Maschinen werden von uns in einer Kasko- und Maschinenvollversicherung gegen eine Gebühr versichert.
- Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages
- Im Schadensfall ist der jeweilige Selbstbehalt vom Mieter zu tragen
- Eigenversicherung durch den Mieter ist nur möglich gegen Vorlage der Versicherungspolice.
Die Versicherungspolice muss mindestens den gleichen Umfang wie der von Borchers & Speer enthalten
- Im Schadensfall ist Borchers & Speer sofort zu benachrichtigen
- versicherte Gefahren sind:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Versagen von Meß-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluß, Überstrom, Überspannung
- Verladung, Transporte (außer Seetransporte)
- Hochwasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Löschschäden
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
- Für Schäden bei Dritten, durch Benutzung der Mietgeräte vom Vermieter, haftet der Mieter
